Teilnahmebedingungen
Geschäftsbedingungen für die Buchung eines Systemischen Ressourcen Teamtag
§ 1 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der INVIBE Organizations UG (haftungsbeschränkt) und werden durch die folgenden Bestimmungen zum Format des Systemischen Teamtages ergänzt.
§ 2 Das Format umfasst 6-8h Arbeit mit dem Team.
§ 3 Im Leistungsumfang enthalten sind:
- 1-3 Vorgespräche mit der Führungskraft und ggf. weiteren Mitarbeitenden des Team
- Beratung/Moderation/Interaktion, um persönliche und die Ressourcen des Teams offen zu legen (bis 10 Personen mit einem Berater; 11-18 Personen mit 2 Beratern)
- Fotodokumentation des gesamten Formats
§ 4 Nach der Buchung des Teamtages schlägt INVIBE Organizations UG mindestens 5 mögliche Termine für die nächsten 3 Monate vor. Daraus wählt der/die Auftraggeber:in einen passenden Termin aus.
§ 5 Der Ort, die Räumlichkeiten und die Verpflegung für die Veranstaltung werden von dem/der Auftraggeber:in gestellt oder gebucht. (Raum sollte mindestens 3 qm pro Person groß sein)
§ 6 Anfallende Spesen für den/die Berater:innen werden von dem/der Auftraggeber:in getragen. Dabei werden 0,40 EUR pro km (außer für Fahrten nach Leipzig (Stadt) oder Chemnitz (Stadt) berechnet. Bei Veranstaltungsorten, die weiter als 150 km von unserem Firmensitz entfernt sind, können Hotelkosten entstehen. (max. 120€ p. Beratern:in)
§ 7 (1) Kann das Format aus Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien etc.) nicht am geplanten Termin stattfinden, erhält der/die Auftraggeber:in einen alternativen Termin zur Durchführung vorgeschlagen. Widerspricht der/die Teilnehmer:in diesem neuen Termin nicht innerhalb von 14 Tagen, entsteht damit eine neue verbindliche Buchung. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(2) Kann das Format aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, nicht am geplanten Termin stattfinden, erhält der/die Auftraggeber:in einen alternativen Termin zur Durchführung vorgeschlagen. Widerspricht der/die Auftraggeber:in diesem neuen Termin nicht innerhalb von 14 Tagen, entsteht damit eine neue verbindliche Buchung. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Widerspricht der/die Auftraggeber:in dem neuen Termin, so hat er Anspruch auf Rückerstattung des Preises in voller Höhe.
§ 8 Die Stornierung des Formats durch den/die Auftraggeber:in ist bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin des Formats möglich, die Stornierungskosten belaufen sich auf 50% des Preises. Ab 2 Wochen vor dem Format ist bei Nichtinanspruchnahme 100% des Preises zu zahlen.
Geschäftsbedingungen für die Buchung des SYSTEMKLUG® Erlebnisformats
§ 1 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der INVIBE Organizations UG (haftungsbeschränkt) und werden durch die folgenden Bestimmungen zum Format des Systemischen Teamtages ergänzt.
§ 2 (1) Im Leistungsumfang enthalten:
- 2 Übernachtungen im Park Hotel in Bad Schandau
- Vollpension/Lunchpaket für die Zeit des Aufenthaltes
- 2 halbe Workshoptage
- 1 kompletter Tag systemische Simulation mit Erlebniswanderung
- Ausstattung mit Selbstsicherungsset für Kletterstiegen am Ausflugstag
- Fotodokumentation des gesamten Formats inklusive Erlebniswanderung
(2) INVIBE Organizations UG (haftungsbeschränkt) behält sich Planänderungen vor, falls äußere Einflüsse, wie Wetterbedingungen es aus Sicherheitsgründen erfordern.
§ 3 Die Teilnahmegebühr wird sofort nach Abschluss des Vertrages fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
§ 4 (1) Kann das Erlebnisformat aus Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien etc.) nicht am geplanten Termin stattfinden, erhält der/die Teilnehmer:in einen alternativen Termin zur Durchführung vorgeschlagen. Widerspricht der/die Teilnehmer:in diesem neuen Termin nicht innerhalb von 14 Tagen, entsteht damit eine neue verbindliche Buchung. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(2) Kann das Erlebnisformat aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, nicht am geplanten Termin stattfinden, erhält der/die Teilnehmer:in einen alternativen Termin zur Durchführung vorgeschlagen. Widerspricht der/die Teilnehmer:in diesem neuen Termin nicht innerhalb von 14 Tagen, entsteht damit eine neue verbindliche Buchung. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Widerspricht der Teilnehmende dem neuen Termin, so hat er Anspruch auf Rückerstattung seiner Teilnahmegebühr in voller Höhe.
§ 5 Die Stornierung des Formats durch den Teilnehmenden ist bis 3 Wochen vor dem Erlebnisformat möglich, die Stornierungskosten belaufen sich auf 50% der Teilnahmegebühr. Ab 3 Wochen vor dem Format ist auch bei Nichtteilnahme 100% der Teilnahmegebühr zu zahlen.
§ 6 (1) Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die Selbstauskunft zum körperlichen und geistigen Zustand vor Antritt der Wanderung zu machen. Damit erklärt der/die Teilnehmer:in, in der Lage zu sein, die Wander- und Kletterwege zu beschreiten oder gegebenenfalls bei Bedenken vor Ort sich vor dem Auftreten eines Risikos bei einem/einer der Gruppenführer:innen zu melden.
(2) Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe bezüglich ihres Gesundheits- und Fitnesszustandes, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Teilnehmer:innen nicht zu gefährden.
§ 7 Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich zum Tragen ausreichend wetterfester Kleidung und trittfesten Schuhwerks, sowie zum Mitführen von ausreichend Flüssigkeit für sich selbst (empfohlen mind. 2l) für den Tag der Wanderung.
§ 8 Die Sicherung mittels Selbstsicherungsset während der Erlebniswanderung obliegt jedem Teilnehmenden selbst. Die INVIBE Organizations UG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Unfälle während der Wanderung geschehen, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die INVIBE Organizations UG verursacht worden sind.
§ 9 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. (Salvatorische Klausel)
Erklärung zur gesundheitlichen Verfassung
Erläuterungen und Empfehlungen
Die Tour am Ausflugstag wird insgesamt eine Dauer von ca. 9 Stunden haben.
Es wird in regelmäßigen Abständen (je 60 Minuten) angemessen lange Pausen geben, in denen jeder das Gepäck abstellen kann sowie Getränke und Verpflegung zu sich nehmen kann.
Der größte Teil der Wanderung wird auf Waldwegen oder auf Felswegen stattfinden. Dabei ist es wichtig, konzentriert und aufmerksam darauf zu achten, einen sicheren Tritt zu haben. Es wird auch Kletterpassagen geben, zu deren Überwindung man je nach Geschwindigkeit 15 - 30 Minuten benötigen wird. Während dieser Kletterpassagen sind auch kurze Pausen möglich.
Während des Begehens der Felswege und der Kletterpassagen ist es empfohlen, einen Helm zu tragen (wird zur Verfügung gestellt).
Es besteht die Möglichkeit sich während der Kletterpassagen mittels selbstsicherungsset (wird zur Verfügung gestellt) zu sichern. Die Funktionalität und Anwendung der Selbstsicherung wird vor Ort für alle vorgeführt.
Es wird empfohlen, das Selbstsicherungsset mindestens während der Kletterpassagen anzulegen, um es in jeder Situation nutzen zu können, in der man die Sicherheit selbst für angemessen hält.
Für den Transport von Helm und Sicherungsset hat jede/r Teilnehmer:in selbst zu sorgen. (Empfehlung ist ein Rucksack)
Je nach Wetterlage und Temperaturen hat jeder für angemessene Kleidung zu sorgen. Trittfestes Schuhwerk ist dringend empfohlen.
Erklärung
Ich habe den Text zu den Empfehlungen gelesen und verstanden. Mir ist bewusst, dass ich selbst verantwortlich bin für meine Sicherheit während der Wanderung.
Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, am Ausflug teilzunehmen.